Ok, habe in meiner ersten Antwort etwas überreagiert. Vielleicht liegt es daran, dass ich diese Frage hier so oft lese.
Sorry dafür!
Wollte auch gerade die Thematik nochmal ansprechen, bis ich völlig unerwartet endlich den Grund für diesen nicht unbedingt käuferfreundlichen Umgang fand. Es ist in der Tat gesetzlich verankert, allerdings nicht direkt im Jugendschutzgesetz sondern im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Darin steht:
Wer´s nicht glaubt kann sich den gesamten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und weitere Infos hier ansehen -> http://www.usk.de/extramenue/login/p...edschaft/#c860[...] Um die gesetzlichen Verpflichtungen für beeinträchtigende Inhalte „ab 16“ und „ab 18“ Jahren zu erfüllen, stehen den Anbietern folgende Möglichkeiten alternativ zur Verfügung (vgl.: § 5 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 11 Abs. 1 JMStV):
- Programmierung der Website für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm. Die Programmierung kann durch den Label-Generator der USK erfolgen.
- Einsatz von Zeitschaltungen
Inhalte „ab 16 Jahren“ nur zugänglich zwischen 22 und 6 UhrInhalte „ab 18 Jahren“ nur zugänglich zwischen 23 und 6 Uhr
- Einsatz von technischen Verbreitungsbeschränkungen z.B. Nutzung eines positiv bewerteten Altersverifikationssystem [...]
Auch wenn die von Ubisoft gewählte Lösung, der insgesamt drei Möglichkeiten, vielleicht nicht die beste ist, hat das alles Hand und Fuß. Ich nehme daher sämtliche bisherige Äußerungen zum diesem Thema zurück und entschuldige mich bei den zuständigen Mods.
Gibt kein Shop der sowas macht ausser Ubisoft.
Jeder Keystore meines vertrauens verkauft mir rund um die Uhr spiele die ich haben will.
Und selbst Steam oder andere Downloadportale wie Amazon haben nicht solche richtlinien erst ab die oder die Uhrzeit und von daher ist das mit dem Gesetz völliger blödsinn.
Die müßte man ja alle verklagen, weil diese mir Spiele vorher schon verkaufen.